Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

der Firma Donaulandballon

vertreten durch
Daniel Grüneis
Böhmerwaldstraße 25
94113 Tiefenbach
Tel.: +49 8509 7100
E-Mail: info@donaulandballon.de

  1. Leistungsumfang, Vertragsgegenstand
    Die Firma Donaulandballon führt Ballonfahrten als Freizeiterlebnis durch.
    Die von Donaulandballon erworbenen Fahrscheine berechtigen zur Teilnahme an einer Heißluftballonfahrt und beinhaltet das Auf- und Abrüsten in Teamarbeit und die traditionelle Taufe mit Erhebung in den Adelsstand der Ballonfahrer, welches mit einer schönen Urkunde besiegelt wird.
  2. Vertragspartner
    Vertragspartner beim Kauf von Ballonfahrscheinen sind die Firma Donaulandballon und der jeweilige Käufer.
  3. Rückgaberecht
    Auf unsere Ballonfahrscheine haben Sie ab Vertragsabschluss ein 14-tägiges Rückgaberecht von dem Sie ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen können. Das Rückgaberecht erlischt vorzeitig bei terminierter oder ausgeführter Ballonfahrt innerhalb der Frist.
  4. Gültigkeit
    Unsere Ballonfahrscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, an dem der Fahrschein ausgestellt wurde.
  5. Ablauf
    Nach Erhalt Ihres Ballonfahrscheines rufen Sie uns bitte zeitnah an, um einen Starttermin zu vereinbaren. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte unserer Homepage. Sollte ein Termin aus Witterungsgründen nicht einzuhalten sein, wird kurzfristig ein neuer Termin vereinbart, bis Termin und Wetter harmonieren und die Ballonfahrt stattfinden kann. Witterungsbedingte Absagen am Treffpunkt sind höchst selten, aber nicht auszuschließen.
  6. Wetter
    Am Tag vor Ihrem Ballonfahrttermin rufen Sie uns bitte unbedingt am Spätnachmittag nochmal an. Bis dahin haben wir eine aktuelle Flugwetterprognose, welche entscheidet ob wir starten können. Regen, kein oder zu starker Wind sowie eventuelle Gewitterwarnungen schließen einen Start aus. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Interesse einer schönen und vor allem sicheren Fahrt nur der Pilot entscheiden kann, ob und von welchem Platz gestartet wird. Kurzfristige Absagen sind sehr selten, aber leider nicht ausgeschlossen! Die Sicherheit unserer Fahrgäste steht bei uns an erster Stelle.
  7. Erscheinen am vereinbarten Termin
    Sollten Sie zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen und kein alternativer Fahrgast an Ihrer Stelle erscheinen, verfällt Ihr Fahrschein ersatzlos. Selbiges gilt für verspätetes Erscheinen am Treffpunkt.
  8. Beförderung beeinträchtigter Personen
    Schwangere Frauen können nicht befördert werden. Herz-Kreislauf-, Lungen- sowie anderweitig erkrankte oder beeinträchtigte Personen befragen bitte Ihren Arzt auf gesundheitliche Tauglichkeit, resp. mögliche Risiken. Alkoholisierte Personen werden nicht befördert, hier erlischt der Fahrschein ersatzlos.
  9. Autorität des Piloten
    Während des gesamten Ballonfahrt-Events, inklusive der Vor- und Nachbereitungen, sind den Anweisungen des Piloten im Interesse eines sicheren und reibungslosen Ablaufes Folge zu leisten.
  10. Kleidung
    Bitte tragen Sie im Rahmen der Ballonfahrt zu den herrschenden Witterungsverhältnissen angepasste, bequeme Kleidung und festes, absatzloses Schuhwerk (z. B. Trekking- oder Turnschuhe).
    Bei sicherheitsbedenklicher Kleidung kann der Pilot den Fahrgast von der Fahrt ausschließen.
  11. Mitgeführte Gegenstände
    Fotografieren und/oder Filmen ist erlaubt, für Kameras und Brillen können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Ballonfahrt-Events verantwortlich. Für Beschädigungen und Verletzungen durch Gegenstände eines Teilnehmers haftet der betreffende Teilnehmer selbst.
  12. Ballonverfolgung
    Bitte beachten Sie, dass in unserem Verfolgerfahrzeug nicht alle Fahrgäste Platz finden. Deshalb ist es erforderlich, dass in Absprache Freunde, Bekannte oder Familienangehörige im eigenen Fahrzeug folgen.
  13. Haftung, Schadensersatz
    Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetzen.
    Schadensfälle oder Verletzungen sind dem Piloten unverzüglich mitzuteilen.
    Für witterungsbedingte Terminabsagen oder Fehlanfahrten von Passagieren besteht kein Schadensersatzanspruch gegenüber Donaulandballon.
    Donaulandballon behält sich das Recht vor, in Einzelfällen ersatzweise ein anderes zugelassenes Luftfahrtunternehmen für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
  14. Datenschutz
    Mit der Bestellung des Ballonfahrscheines erklärt sich der Käufer einverstanden, dass seine Daten bei Donaulandballon entsprechend den jeweiligen Datenschutzgesetzen gespeichert werden. Donaulandballon verpflichtet sich, diese Daten nur zur eigenen Auswertung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist 94032 Passau.

Sofern eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.